AGB

VOON Werbeagentur GmbH


Allgemeine Geschäftsbedingungen AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen AGB der VOON Werbeagentur GmbH Heckhauserhof 10, 41516 Grevenbroich Allgemeine Bestimmungen
§ 1 Anwendungsbereich
(1) Diese AGB gelten für alle Leistungen von der VOON Werbeagentur GmbH gegenüber ihren Auftraggebern.
(2) Der Auftraggeber anerkennt diese AGB mit Erteilung eines Auftrages als für sich verbindlich.
(3) Abweichende AGB des Auftraggebers sind für die VOON Werbeagentur GmbH unverbindlich, solange sie diese nicht schriftlich anerkannt hat, auch wenn die VOON Werbeagentur GmbH ihnen nicht ausdrücklich widerspricht. Angestellte und Vertreter der VOON Werbeagentur GmbH sind nicht befugt, mündliche Zusicherungen zu geben oder mündliche Vereinbarungen zu treffen, die über den Inhalt der nachfolgenden Bedingungen hinausgehen.

§ 2 Präsentation
Jegliche, auch teilweise Verwendung von der VOON Werbeagentur GmbH mit dem Ziel des Vertragsabschlusses vorgestellter oder überreichter Arbeiten und Leistungen (Präsentation), seien sie urheberrechtlich geschützt oder nicht, bedarf der vorherigen Zustimmung von der VOON Werbeagentur GmbH. Das gilt auch für die Verwendung in geänderter oder bearbeiteter Form und für die Verwendung der unseren Arbeiten und Leistungen zugrunde liegenden Ideen, sofern diese in den bisherigen Werbemitteln des Auftraggebers keinen Niederschlag gefunden haben. In der Annahme eines Präsentationshonorars liegt keine Zustimmung zur Verwendung unserer Arbeiten und Leistungen.

§ 3 Vertragsschluss, Leistungsumfang
(1) Die Angebote von der VOON Werbeagentur GmbH sind freibleibend. Abbildungen und Angaben in Katalogen, Prospekten, Internet-Präsentationen und sonstigem Werbematerial werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn sie in der Auftragsbestätigung aufgeführt sind.
(2) Der Vertrag kommt erst durch die Auftragsbestätigung, spätestens jedoch mit der Ausführung der Leistung von der VOON Werbeagentur GmbH zustande.
(3) Der Umfang der von der VOON Werbeagentur GmbH geschuldeten Leistungen bestimmt sich nach dem vom Auftraggeber schriftlich erteilten und von der VOON Werbeagentur GmbH bestätigten Auftrag.
(4) Liegt kein schriftlicher Auftrag des Auftraggebers vor, bestimmt sich der Umfang der von der VOON Werbeagentur GmbH geschuldeten Leistungen nach den von dieser erstellten schriftlichen und dem Auftraggeber zugesandten Kontaktberichten, sofern diesen vom Auftraggeber entweder – sofern dieser Kaufmann ist – nicht unverzüglich widersprochen wurde oder – wenn er kein Kaufmann ist – schriftlich zugestimmt wurde.

§ 4 Vergütung
(1) Die an die VOON Werbeagentur GmbH zu entrichtende Vergütung unterliegt der Vereinbarung im Einzelfall. Soweit mit dem Auftraggeber Etatpläne vereinbart werden, handelt es sich bei darin enthaltenen Vergütungsregelungen lediglich um Richtpreise.
(2) Für die Einhaltung von etwaigen in die Kalkulation einbezogenen Fremdkosten durch Mitwirkung Dritter kann keine Gewähr übernommen werden.
(3) Die VOON Werbeagentur GmbH ist berechtigt, im Falle feststellbarer Kostensteigerungen die vereinbarten Preise entsprechend zu erhöhen.
(4) Die vereinbarten Vergütungen gelten zuzüglich der jeweils geltenden Umsatzsteuer.
(5) Soweit die VOON Werbeagentur GmbH Aufträge an Werbeträger (Media-Aufträge, Provider usw.) vergibt, werden deren jeweils gültige Preise Vertragsbestandteil.

§ 5 Fälligkeit, Zahlungsverzug
(1) Sämtliche von der VOON Werbeagentur GmbH in Rechnung gestellten Leistungen (Eigen- und Fremdleistungen) werden 7 Tage nach Rechnungsstellung fällig.
(2) Skonto-Abzüge sind ausgeschlossen.
(3) Im Falle des Zahlungsverzuges ist die VOON Werbeagentur GmbH berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz der EZB zu erheben. Die Geltendmachung eines weiteren Schadens ist nicht ausgeschlossen.

§ 6 Gefahrtragung, Lieferhindernisse
(1) Die Gefahr geht auf den Auftraggeber über, sobald die Leistung (Lieferung) von der VOON Werbeagentur GmbH abgesendet wurde. Die VOON Werbeagentur GmbH übernimmt deshalb keine Haftung für Schäden, die sich aus verspäteter Zustellung ergeben.
(2) Verweigert der Auftraggeber rechtsgrundlos die Abnahme der vereinbarten Leistung etc. gehen alle Veränderungen, Verschlechterungen sowie der Untergang der Leistungen zu seinen Lasten.
(3) Krieg, Aufruhr, rechtmäßige Arbeitskampfmaßnahmen, Verfügungen von hoher Hand, Energie- und Rohstoffmangel, Verkehrs- und unvermeidliche Betriebsstörungen sowie alle sonstigen Fälle höherer Gewalt befreien die VOON Werbeagentur GmbH für die Dauer der Störung und den Umfang ihrer Auswirkungen von der Verpflichtung zur Leistung; dies gilt auch, soweit diese Fälle die Durchführungen des Geschäftes nachhaltig unwirtschaftlich machen. Bei Vorliegen dieser Fälle kann die VOON Werbeagentur GmbH nach Ablauf von zwei Monaten vom Vertrag ganz oder teilweise zurücktreten, ohne dass der Auftraggeber einen Anspruch auf Schadensersatz hat. Auf die genannten Leistungshindernisse kann sich die VOON Werbeagentur GmbH nur berufen, wenn die VOON Werbeagentur GmbH den Auftraggeber auf derartige Hindernisse unverzüglich hingewiesen hat.
(4) Dauert die Behinderung länger als zwei Monate, ist auch der Auftraggeber nach angemessener Nachfristsetzung berechtigt, hinsichtlich des noch nicht erfüllten Teils vom Vertrag zurückzutreten.

§ 7 Urheber- und Nutzungsrechte
(1) Die von der VOON Werbeagentur GmbH zu erbringenden Leistungen stehen dem Auftraggeber nur für den vereinbarten Zweck zur Verfügung. Die urheberrechtlichen Nutzungsrechte an diesen Leistungen gehen nur insoweit auf den Auftraggeber über, als dies für den vereinbarten Zweck erforderlich ist. Für die darüber hinausgehende Verwertung ist jeweils eine gesonderte schriftliche Vereinbarung zu treffen und ein gesondertes Entgelt zu entrichten.
(2) Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, den Quellcode an ihm übertragener Software zu ändern und die so geänderte Software weiterzuveräußern.
(3) Soll das ausschließliche Nutzungsrecht an den zu erbringenden Leistungen auf den Auftraggeber übertragen werden, bedarf dies einer besonderen schriftlichen Vereinbarung und der Entrichtung einer besonderen Vergütung.
(4) Soweit sich die VOON Werbeagentur GmbH bei der Herstellung der für den Auftraggeber zu erstellenden Software Softwareprodukte Dritter bedient, so gehen die Nutzungsrechte an diesen Softwareprodukten nur im Falle einer gesonderten zu vereinbarenden Lizenz zwischen Auftraggeber und Dritten auf den Auftraggeber über. § 6 Abs.(1) bleibt hiervon unberührt.
(5) Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, an den ihm von der VOON Werbeagentur GmbH übertragenden Rechten ohne vorherige schriftliche Zustimmung von der VOON Werbeagentur GmbH Unterlizenzen einzuräumen bzw. diese Rechte weiter zu übertragen.
(6) Einer besonderen schriftlichen Vereinbarung und Vergütung bedarf es auch für den Fall, dass im Rahmen eines Auftrages erarbeitete Gestaltungen als Markenzeichen, Geschmacksmuster, Unternehmenskennzeichen oder Werktitel (§5 Marken-Gesetz), Firmen- oder Warensignets vom Auftraggeber übernommen werden. Diesem obliegt es, die erforderlichen formalrechtlichen Vorrausetzungen für eine etwaige Übertragung der benannten Rechte an ihn zu erfüllen.
(7) Nutzungs- und Eigentumsrechte an von der VOON Werbeagentur GmbH im Rahmen einer Präsentation oder bei Ablieferung von Teilergebnissen vorgelegten Leistungen verbleiben bei der VOON Werbeagentur GmbH. Dasselbe gilt hinsichtlich der Nutzungs- und Eigentumsrechte an Leistungen, die bei Beendigung des Auftragsverhältnisses noch nicht vollständig bezahlt oder im Falle der Abrechnung auf Provisionsbasis noch nicht veröffentlicht worden sind.
(8) Nach den vorstehenden Absätzen der VOON Werbeagentur GmbH zustehenden Arbeiten und Erzeugnisse, insbesondere Daten(-sätze), Programme, Negative, Dias, Druckfilme und Masterdaten in Ton und Bild, verbleiben im Eigentum der VOON Werbeagentur GmbH.

§ 8 Gewährleistung
(1) Leistungsmängel sind unverzüglich – bei durch zumutbare Untersuchungen feststellbaren Mängeln –, spätestens jedoch sieben Tage nach erbrachter Leistung schriftlich geltend zu machen.
(2) Bei berechtigten Beanstandungen wird die VOON Werbeagentur GmbH nach ihrer Wahl kostenlos Nachbesserungen vornehmen oder den Preis zurückerstatten. Sollte die Nachbesserung erneut mangelhaft sein, kann der Auftraggeber nach seiner Wahl Herabsetzungen des Preises oder Rückgängigmachung des Vertrages verlangen.

§ 9 Haftung
(1) Die VOON Werbeagentur GmbH haftet nicht für die wettbewerbsrechtliche oder datenschutzrechtliche Zulässigkeit der vom Auftraggeber vorgegebenen Inhalte der Werbung bzw. des Internet-Auftritts.
(2) Der Auftraggeber haftet für den rechtlichen Bestand aller von ihm gemachten Angaben, insbesondere über Markenzeichen, Geschmacksmuster, Firmen- und Warenbezeichnungen sowie die wettbewerbsrechtlichen Zulässigkeiten der geplanten Leistungen.
(3) Die VOON Werbeagentur GmbH ist durch den Auftraggeber von etwaigen Ansprüchen Dritter im Zusammenhang mit vorstehenden Absätzen (1) und (2) freigestellt.
(4) Hat die VOON Werbeagentur GmbH den Auftraggeber auf rechtliche Bedenken bei der Auftragsabwicklung hingewiesen und besteht der Auftraggeber gleichwohl auf Durchführung, haftet die VOON Werbeagentur GmbH nicht für daraus entstehende Schäden. Der Auftraggeber stellt die VOON Werbeagentur GmbH in diesen Fällen von Ansprüchen Dritter auf erstes Anfordern frei.
(5) Hält die VOON Werbeagentur GmbH die rechtliche Überprüfung einer Maßnahme durch eine besonders sachkundige Person für erforderlich, trägt der Auftraggeber – nach Abstimmung – die dafür anfallenden Kosten.
(6) Soweit Leistungen und Arbeiten, wie z.B. Satz-, Klischee-, Litho- und Druckarbeiten oder die Produktion digitaler Datenträger, üblicherweise oder im Einverständnis mit dem Auftraggeber an Dritte vergeben werden, wird nur für die sorgfältige Auswahl des Dritten gehaftet.
(7) Die VOON Werbeagentur GmbH haftet in voller Schadenshöhe nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Darüber hinaus ist eine Haftung der VOON Werbeagentur GmbH nur bei schuldhafter Verletzung wesentlicher Vertragspflichten sowie außerhalb solcher Pflichten lediglich für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit einfacher Erfüllungsgehilfen gegeben und auf den Ersatz des typischen voraussehbaren Schadens beschränkt.
(8) Die VOON Werbeagentur GmbH schuldet für bei ihr lagernde Unterlagen des Auftraggebers nur die Sorgfalt wie in eigenen Angelegenheiten. Die VOON Werbeagentur GmbH ist berechtigt, derartige Unterlagen zwei Jahre nach Erbringung der geschuldeten Leistung und nach rechtzeitiger Benachrichtigung des Auftraggebers zu vernichten.

§10 Datenschutz
Der Auftraggeber bestätigt, dass von ihm oder auf seine Veranlassung von Dritten der VOON Werbeagentur GmbH zu übermittelnde, personenbezogene Daten entsprechend den einschlägigen Bestimmungen des Datenschutzes, insbesondere des Bundesdatenschutzgesetztes, erhoben und verarbeitet wurden, dass etwa erforderliche Zustimmungen Betroffener vorliegen und dass die Nutzung der Daten durch die VOON Werbeagentur GmbH im Rahmen des VOON Werbeagentur GmbH erteilten Auftrags keine dieser Bestimmungen verletzt oder den Rahmen erteilter Zustimmungen überschreitet.

§ 11 Rücktritt
(1) Eine wesentliche Verschlechterung in den wirtschaftlichen Verhältnissen des Auftraggebers, nicht nur unerhebliche Zahlungsrückstände sowie sonstige begründete Zweifel an der Zahlungsfähigkeit des Auftraggebers berechtigen die VOON Werbeagentur GmbH, vereinbarte Zahlungsziele – auch für künftige Leistungen – zu widerrufen und ausstehende Leistungen nur gegen Vorauszahlung oder Stellung von banküblichen Sicherheiten auszuführen. Weigert sich der Auftraggeber, Vorauszahlungen zu leisten oder bankübliche Sicherheiten zu erstellen, ist die VOON Werbeagentur GmbH nach Fristsetzung berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.
(2) Im Falle der Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Auftraggebers bzw. bei Ablehnung der Eröffnung des Insolvenzverfahrens mangels Masse ist die VOON Werbeagentur GmbH zum Rücktritt vom Auftrag berechtigt.
(3) Mit Ausübung des Rücktrittrechts entfällt jegliche Leistungsverpflichtung von der VOON Werbeagentur GmbH.
(4) Im Falle des berechtigten Rücktritts hat die VOON Werbeagentur GmbH Anspruch auf die vertraglich vereinbarte Vergütung, auch wenn noch nicht alle Leistungen erbracht worden sind. Bei noch nicht erbrachten Leistungen hat sich die VOON Werbeagentur GmbH ersparte Aufwendungen anrechnen zu lassen. Die VOON Werbeagentur GmbH setzt hierbei einen pauschalen Abzug von der vereinbarten Vergütung in Höhe von 50% an. Der Auftraggeber hat jedoch das Recht, eine höhere Ersparnis bei der VOON Werbeagentur GmbH nachzuweisen.
(5) Soweit der VOON Werbeagentur GmbH durch einen berechtigten Rücktritt Mittlergebühren entgehen, sind diese durch den Auftraggeber ohne Abzüge zu ersetzten.
(6) Vorstehende Regelungen gelten auch im Falle einer Kündigung, Stornierung oder eines Rücktrittes des Auftraggebers im Hinblick auf den erteilten Auftrag.

§ 12 Kennzeichnung und Belege
(1) Die VOON Werbeagentur GmbH ist berechtigt, die von der VOON Werbeagentur GmbH erbrachten Arbeiten und Leistungen im Rahmen unserer Eigenwerbung, auch im Internet und im Rahmen von Wettbewerben, zu verwenden.
(2) Die VOON Werbeagentur GmbH ist berechtigt, auf allen von ihr erstellten Arbeiten ihren Firmentext oder Code anzubringen, wobei Platzierung und Schriftgröße mit dem Auftraggeber abzustimmen sind. Bei Quellcode ist eine Abstimmung mit dem Kunden nicht nötig.
(3) Die VOON Werbeagentur GmbH stehen von allen schriftlichen veröffentlichten Arbeiten 10 Belegexemplare zu. Im Falle eines Auftrages über Webdesign oder sonstige Internetdienstleistungen ist die VOON Werbeagentur GmbH berechtigt, einen Link von der Webseite der VOON Werbeagentur GmbH zu den Projekten des Auftraggebers zu setzten und das von ihr erstellte Projekt oder Teile daraus zu kommentieren und Dritten zu präsentieren.

§ 13 Abtretungsverbot
Die Rechte des Auftraggebers aus den mit der VOON Werbeagentur GmbH getätigten Geschäften sind nicht übertragbar.

§ 14 Eigentumsvorbehalt, Zurückbehaltungsrecht, Aufrechnung
(1) Bis zur vollständigen Bezahlung der geschuldeten Vergütung verbleiben geschuldete Vertragsleistungen im Eigentum von der VOON Werbeagentur GmbH.
(2) Die VOON Werbeagentur GmbH ist auch berechtigt, die ihr vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten Unterlagen, wie z.B. Daten(-sätze), Programme, Filme, Fotos und Dias, bis zu diesem Zeitpunkt zurückzuhalten.
(3) Die Aufrechnung mit Gegenforderungen und die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechtes durch den Auftraggeber ist ausgeschlossen, wenn die Gegenforderung nicht rechtskräftig festgestellt oder unbestritten ist.

II. Besondere Bestimmungen für Internet-Dienstleistungen

§ 15 Angebot
Die Angebote von der VOON Werbeagentur GmbH unterliegen einer Beschränkung hinsichtlich des Speicherplatzes und Datenvolumens bei Netzleistungen. Für den Fall, dass die Beschränkungen überschritten werden, ist die VOON Werbeagentur GmbH berechtigt, einen angemessenen Vorschuss vom Auftraggeber zu verlangen.

§ 16 Technische Probleme, Leistungsverzögerungen
(1) Wie im Internet durchaus möglich, kann auf die veröffentlichten Daten auf dem von der VOON Werbeagentur GmbH gestellten Server nicht immer zugegriffen werden. Dies gilt insbesondere für allgemeine Engpässe in der Netzinfrastruktur, mit denen der VOON Werbeagentur GmbH Server nichts zu tun hat. Derartige Ausfälle hat die VOON Werbeagentur GmbH nicht zu vertreten.
(2) Leistungsverzögerungen aufgrund des Ausfalls von Kommunikationsnetzen hat die VOON Werbeagentur GmbH nicht zu vertreten. Dies gilt auch bei verbindlich vereinbarten Fristen.

§ 17 Pflichten des Auftraggebers
(1) Der Auftraggeber darf mit Form, Inhalt und verfolgtem Zweck seiner Internet-Präsenz nicht gegen gesetzliche Verbote oder die guten Sitten verstoßen, insbesondere hat er die Bestimmungen des Gesetztes gegen unlauteren Wettbewerb zu beachten. Der Auftraggeber versichert, dass über die von der VOON Werbeagentur GmbH zur Verfügung gestellten Dienste keine diskriminierenden, rassistischen, Gewalt verherrlichenden, pornographischen sowie links- und rechtsradikalen Inhalten verbreitet werden und nicht auf solche Inhalte mit einem Link verwiesen wird. Widrigenfalls ist die VOON Werbeagentur GmbH berechtigt, die Aufnahme der Internet-Seiten zu verweigern oder zu löschen. Die VOON Werbeagentur GmbH übernimmt hiermit keine Prüfungspflicht. Bei einem Verstoß gegen die vorstehenden Bestimmungen haftet der Auftraggeber.
(2) Das Versenden von Massen-E-Mails bzw. Versenden von Massen-Postings in News-Groups über die VOON Werbeagentur GmbH zur Verfügung gestellten Dienste ist untersagt.
(3) Verstöße gegen die in vorstehenden Absätzen (1) und (2) aufgeführten Sachverhalte werden mit einer Vertragsstrafe von 5.000 Euro je Verstoß, zahlbar an die VOON Werbeagentur GmbH, geahndet.
(4) Der Auftraggeber hat dafür Sorge zu tragen, dass die gegebenenfalls vom Auftraggeber gelieferten HTML-Formulare, CGI- und Java-Programme keine Sicherheitsrisiken auf den Servern von der VOON Werbeagentur GmbH darstellen sowie dass die Rechnerkapazitäten von der VOON Werbeagentur GmbH nicht durch fehlerhafte Programmierung überlastet oder blockiert werden. Sämtliche finanziellen Folgen der Ausfälle, die hierauf zurückzuführen sind, sind vom Auftraggeber an die VOON Werbeagentur GmbH zu erstatten.

§ 18 Wiedergabe im Internet
Die VOON Werbeagentur GmbH übernimmt keine Gewähr für die richtige Wiedergabe der Internet-Seite des Auftraggebers, es sei denn, der VOON Werbeagentur GmbH fällt Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last.

§ 19 Sonstige Bestimmungen im Hinblick auf Internet-Dienstleistungen
(1) Wünscht der Auftraggeber Eintragungen in die Internet-Suchprogramme und Branchenverzeichnisse, gelten die dafür relevanten Daten nicht als vertraulich und dürfen von der VOON Werbeagentur GmbH im Internet frei veröffentlicht und somit Dritten zugänglich gemacht werden. Die Aufnahme in Internet-Suchprogramme und Branchenverzeichnisse kann von der VOON Werbeagentur GmbH nicht garantiert werden.
(2) Der Auftraggeber stellt die VOON Werbeagentur GmbH von sämtlichen Ansprüchen Dritter hinsichtlich der überlassenen Dateien frei.
(3) Soweit Daten an die VOON Werbeagentur GmbH – gleich in welcher Form – übermittelt werden, stellt der Auftraggeber Sicherheitskopien her. Die Server von der VOON Werbeagentur GmbH werden regelmäßig gesichert. Für den Fall eines Datenverlustes ist der Auftraggeber verpflichtet, die betreffenden Datenbestände nochmals unentgeltlich an die VOON Werbeagentur GmbH zu übermitteln.

III. Schlussbestimmungen

§ 20 Erfüllungsort und Gerichtsstand
Soweit der Auftraggeber Vollkaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuches, juristische Person des öffentlichen Rechtes oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, ist der Sitz von der VOON Werbeagentur GmbH Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten. In diesem Fall ist der Sitz von der VOON Werbeagentur GmbH auch Erfüllungsort. Die VOON Werbeagentur GmbH ist jedoch auch berechtigt, am Hauptsitz des Auftraggebers zu klagen.

§ 21 Sonstige Bestimmungen
(1) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, so tritt an die Stelle der unwirksamen Bestimmungen eine Regelung, die dem beabsichtigten wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.
(2) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Anwendung des Wiener UN-Übereinkommens über Verträge über den internationalen Warenkauf (CISG bzw. UN-Kaufrecht) vom 11. April 1980 ist jedoch ausgeschlossen.
(3) Die VOON Werbeagentur GmbH ist berechtigt, die ihr bekannt gewordenen Daten über den Auftraggeber in einer elektronischen Datenverarbeitung zu speichern und für ihre geschäftlichen Belange zu verwerten.


Stand: Januar 2011